An dieser Stelle möchten wir unseren langjährigen Kunden für das uns entgegengebrachte Vertrauen danken.
Gemäß § 8 der Bewachungsverordnung, d. h. aus Gründen des Datenschutzes, wollen wir bestehende Geschäftsbeziehungen nicht öffentlich darstellen.
Auf Nachfrage bzw. in einem persönlichen Gespräch, geben wir Ihnen gern Einsicht über bestehende Referenzen.